presse.gifZur 1. Lesung am 25. Februar 2010 im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion für ein „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“

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Anlaesslich der heutigen 1. Lesung im Bundestag zum
Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion fuer ein „Gesetz zur
Aufhebung des Gesetzes zur Bekaempfung von Kinderpornografie in
Kommunikationsnetzen“ erklaert der medienpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Es ist fuer uns ein zentrales Ziel, kinderpornografische Inhalte
nachhaltig aus dem Netz zu entfernen. Es war allerdings ein
Fehler, dass die grosse Koalition dabei im vergangenen Jahr auch
auf das Instrument der Internetsperren gesetzt hat – wenn auch
nur als Ultima Ratio. Denn solche Internetsperren sind technisch
leicht zu umgehen, beseitigen nicht die eigentlichen Inhalte und
entfalten in erster Linie eine symbolische Wirkung. Gleichzeitig
wecken sie bei vielen Menschen die Sorge vor einer
Internetzensur. Wir muessen erkennen: Auch wenn gerade dies
nicht beabsichtigt war, so hat die Politik doch insgesamt einen
Glaubwuerdigkeitsverlust erlitten. Aus diesen Gruenden bringen
wir heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um das
Zugangserschwerungsgesetz zuegig aufzuheben, das am 23. Februar
2010 in Kraft getreten ist.

Es ist richtig, statt auf Internetsperren konsequent auf das
Prinzip „Loeschen statt Sperren“ zu setzen. Das Loeschen ist in
Deutschland bereits nach bisheriger Rechtslage auch ohne ein
besonderes Gesetz unproblematisch moeglich, geboten und gaengige
Praxis. Zu einer erfolgreichen Bekaempfung kinderpornografischer
Inhalte im Netz gehoeren daneben eine Vielzahl von weiteren
Massnahmen, insbesondere eine bessere Ausstattung der Polizei
und eine intensive internationale Zusammenarbeit. Wir erwarten
von der Bundesregierung, dass sie nun endlich konsequent
entsprechende Massnahmen ergreift. Bisher haben wir viele
Ankuendigungen und nur wenig Taten gesehen.

Es ist zu begruessen, dass auch die Bundesregierung das Prinzip
„Loeschen statt Sperren“ anerkennt. Es ist allerdings
abenteuerlich und verfassungsrechtlich nicht akzeptabel, worauf
sich Union und FDP geeinigt haben: Naemlich das
Zugangserschwerungsgesetz faktisch fuer ein Jahr nicht
anzuwenden. Ein Gesetz kann durch Regierungsanweisung nicht
einfach ausgesetzt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion appelliert an die
Koalitionsfraktionen, von jeglichen symbolischen und
rechtstaatlich bedenklichen Handlungen Abstand zu nehmen.
Stattdessen fordern wir nicht nur die Aufhebung des
Zugangserschwerungsgesetzes sondern auch die unverzuegliche
Aufhebung aller einschlaegigen BKA-Vertraege mit deutschen
Internetprovidern, durch die eine Sperrinfrastruktur bereits
unabhaengig vom Gesetz aufgebaut wurde.