Die große Anfrage zum Download (Drs. 17/832) so wie ein Auszug aus der großen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion

Eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken verändert die Situation auf dem Strommarkt gegenüber der absehbaren Entwicklung auf Basis des heute geltenden Rechts. Bei einer Änderung des Atomgesetzes verändern sich die Grundlagen für Investitionsentscheidungen in den Kraftwerkspark in Deutschland. Zudem verlängert sich die hohe Konzentration von Kraftwerkskapazitäten in den Händen der heute dominierenden Konzernverbünde im Strommarkt. Es ist nicht zu bestreiten, dass verlängerte Laufzeiten insoweit die Markteintrittsbedingungen für neue Anbieter oder Investitionen von existierenden Marktakteuren und damit für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt ggf. erheblich beeinträchtigen.

Der weitere dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland im Strombereich und die Erfüllung der entsprechenden nationalen und europäischen Sektorziele werden sich in erster Linie auf die Windkraft und verstärkt auch auf die Photovoltaik stützen. Wenn aber bei steigenden Anteilen fluktuierender erneuerbarer Energien die Laufzeiten nicht oder nur schwer regelbarer Grundlastkraftwerke, wie Atomkraftwerke, verlängert werden, droht der Ausbau erneuerbarer Energien behindert, sogar gebremst zu werden, da durch diese kaum regelbaren Großkraftwerke nicht auf die Veränderung der Residuallast reagiert werden kann und somit die Systemsicherheit der deutschen Stromversorgung gefährdet wird.

Abgeschriebene Atomkraftwerke in der Hand von dominierenden Energieerzeugungsunternehmen sind jedoch nicht nur ein Wettbewerbsnachteil für Dritte. Sie steigern auch die anfallenden Mengen an hochradioaktivem Material, das dauerhaft und sicher endgelagert werden muss. Hinzu kommt das Risiko einer Havarie durch das zunehmende Alter der Anlagen und die wachsende Wahrscheinlichkeit von Materialausfällen und -ermüdung solcher Komponenten, die bau- oder betriebsbedingt nicht ausgetauscht werden können.

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