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Anlässlich der Unterzeichnung des Netzsperrengesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler

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Anlässlich der heutigen Unterzeichnung des Netzsperren-Gesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler erklären der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Olaf Scholz, MdB der medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann, MdB und lars Klingbeil, MdB

Netzsperren-Wirrwarr beenden – Zugangserschwerungsgesetz aufheben

Das rechtliche und politische Wirrwarr innerhalb der Koalition um das Zugangserschwerungsgesetz muss ein Ende haben. Nachdem Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf die Sperren eine faktische Aussetzung des Gesetzes für ein Jahr vereinbart haben, hat Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz jetzt unterzeichnet, so dass es in vollem Umfang in Kraft treten wird.

Nun sind gesetzliche Schritte notwendig, um die von vielen Seiten geforderte Rechtssicherheit herzustellen. Statt einer rechtlich unhaltbaren Aussetzung des Gesetzes durch die Bundesregierung wird die SPD-Fraktion in der kommenden Woche ein Gesetz in den Bundestag einbringen, um das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben und somit Internetsperren die rechtliche Grundlage zu entziehen. Gleichzeitig fordern wir die Aufhebung der einschlägigen BKA-Verträge, durch die bereits die Sperrinfrastruktur weitgehend aufgebaut wurde.

Es hat sich fraktionsübergreifend die Erkenntnis durchgesetzt, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne großen Aufwand zu umgehen sind. Sie leisten somit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie und schaffen zudem eine Infrastruktur, die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wird. Deshalb wollen wir eine politisch vertretbare und juristisch tragbare Lösung. Das Prinzip „Löschen statt Sperren“ ist richtig und kann schon jetzt auf der Grundlage des bislang geltenden Rechts konsequent angewandt werden. Ein symbolisches Löschgesetz, wie es die Regierungskoalition offensichtlich plant, ist somit nicht notwendig.

Gleichzeitig müssen wir zur Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet die technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden verbessern. Darüber hinaus sind die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich. Auch gilt es, die Prävention zu verbessern. Das in Deutschland einmalige Präventionsprojekt an der Berliner Charité ist vorbildlich, es fehlt aber an regionalen Präventionsprogrammen und Anlaufstellen. Diese gilt es auszubauen und rechtlich abzusichern.>

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