presse.gifAnlässlich von Medienberichten, denen zufolge der private Programmanbieter ProSiebenSat1 sein Engagement im Nachrichtenbereich drastisch reduzieren und den Nachrichtensender N24 zur Disposition stellen will

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Anlaesslich von Medienberichten, denen zufolge der private
Programmanbieter ProSiebenSat1 sein Engagement im
Nachrichtenbereich drastisch reduzieren und den
Nachrichtensender N24 zur Disposition stellen will, erklaeren
der Sprecher der Arbeitsgruppe fuer Kultur und Medien Siegmund
Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Elementare Voraussetzung fuer die demokratische und soziale
Teilhabe aller Buergerinnen und Buerger ist die Sicherung von
Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Dazu zaehlt auch die
Vielfalt an Informations- und Nachrichtenangeboten. Die
Ankuendigung von ProSiebenSat 1, das Nachrichtenangebot
drastisch zu reduzieren und den Nachrichtensender N24 insgesamt
zur Disposition stellen zu wollen, ist aus medienpolitischer wie
auch aus unternehmerischer Sicht unverantwortlich und verkennt
den Informations- und Programmauftrag der privaten
Rundfunkanbieter.

Die rechtliche Absicherung der dualen Medienordnung ist
massgeblich von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
gepraegt worden. Sie geht davon aus, dass besondere Vorkehrungen
zur Verwirklichung und Aufrechterhaltung der in Artikel 5
Grundgesetz gewaehrleisteten Freiheit des Rundfunks notwendig
sind. Der gesamte Rundfunk bedarf daher einer gesetzlichen
Ordnung, die sicherstellt, dass er seinen Beitrag fuer den
verfassungsrechtlich konstitutiven Prozess der freien
individuellen und oeffentlichen Meinungsbildung erfuellt.
Rundfunk als oeffentliche Aufgabe ist dabei nie einseitig als
Sache des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks gesehen worden,
sondern gilt – zumindest abgestuft – auch fuer private
Programme, die dieser oeffentlichen Aufgabe auch gerecht werden
muessen. Der oeffentliche Auftrag fuer den privaten Rundfunk
ergibt sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag und den
Landesmediengesetzen.

Dies wird auch daran deutlich, dass die Lizenzen der privaten
Rundfunkanbieter – anders etwa als bei den reinen
Pay-TV-Anbietern – an konkrete Bedingungen und Auflagen
geknuepft sind, beispielsweise die freie Empfangbarkeit, das
Angebot eines Vollprogramms und den Beitrag zur umfassenden
Meinungsbildung. Es ist die oeffentliche Aufgabe des privaten
Rundfunks, einen Beitrag zur umfassenden Meinungsbildung zu
leisten – und das schliesst Information und Unterhaltung ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstuetzt die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von N24 und von ProSiebenSat 1 und appelliert an die
Geschaeftsleitung der ProSiebenSat1 Media AG, ihren
Programmauftrag ernst zu nehmen und den Stellenwert von
Nachrichtensendungen nicht zu vernachlaessigen. Hierzu werden
die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Medienkommission Anfang
des neuen Jahres das Gespraech mit der Geschaeftsleitung von
ProSiebenSat1, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der
zustaendigen Landesmedienanstalt suchen.