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Zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen

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Mit dem Gesetzentwurf leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet besser als heute zu bekämpfen. Dies ist deshalb geboten, weil solche rechtswidrigen Inhalte im Internet besonders schnell, anonym und ohne soziale Kontrolle verbreitet werden können. Deshalb ist es notwendig, dass wir der Verbreitung nicht tatenlos zusehen, sondern alle angemessenen Mittel nutzen.

Auf der anderen Seite wissen wir, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen noch effektiver als heute zu gestalten. Deshalb hat kürzlich die SPD-Bundestagsfraktion einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung mit konkreten Forderungen verabschiedet.

In den parlamentarischen Beratungen ist es uns gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf ganz entscheidend zu verbessern. Dabei hat die SPD-Bundestagsfraktion ihre Kernforderungen konsequent umgesetzt und damit auch die wichtigsten Kritikpunkte aus der Anhörung des Wirtschaftsausschusses berücksichtigt.

In den Verhandlungen mit der Union haben wir insbesondere folgende entscheidenden Verbesserungen durchsetzen können:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips – Löschen vor Sperren:
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste beim Datenschutzbeauftragten:

Es wird ein unabhängiges Gremium eingerichtet, das die BKA-Liste jederzeit kontrollieren und korrigieren kann. Es geht darum zu verhindern, dass Seiten ungerechtfertigt auf die Liste gelangen, also um Informationsfreiheit. Deshalb ist es richtig, dass die Bestellung des Gremiums durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erfolgen wird. Zu dessen Aufgabe gehört gerade die unabhängige Kontrolle von Behörden des Bundes.

3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Mit diesen Änderungen tragen wir auch den Bedenken Rechnung, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, ohne dass es hinreichende Schutzvorschriften gäbe.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Damit wird auch der Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom letzten Samstag umgesetzt.