Erklärung nach § 31 der GO des Deutschen Bundestages

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Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung zu Top 36 (Förderalismusreform II)

Zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) (Drucksache 16/12410) und zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform (Drucksache 16/12400)

Ich habe den Verfassungsänderungen zur zweiten Föderalismusreform zugestimmt,

  • weil ich eine Schuldenbegrenzung öffentlicher Haushalte im Interesse künftiger Generationen und zur langfristigen Sicherung politischer Handlungsmöglichkeiten grundsätzlich für richtig und notwendig halte und
  • weil es gelungen ist, das Kooperationsverbot des Artikels 104b Grundgesetz zu lockern, wenn auch nur geringfügig.

Ich bedaure, dass

  • die Schuldenbegrenzung in meinen Augen zu weitgehend und zu detailliert in der Verfassung verankert wurde, statt sich auf den Grundsatz der Schuldenbegrenzung zu beschränken und deren Ausgestaltung einfachgesetzlich zu regeln und
  • das Kooperationsverbot nach wie vor zu strikt ist. In Zeiten der Globalisierung können wir uns die bundesdeutsche, bildungspolitische Kleinstaaterei nicht länger leisten.

Es ist problematisch, dass die Vertreter der Länder und der Union bessere Vorschläge seitens der SPD nicht aufgegriffen haben.

Vor dem Hintergrund, dass am Ende nur die Alternative der Zustimmung oder der Ablehnung eines Kompromisses besteht, halte ich eine Zustimmung trotz der Bedenken für gerechtfertigt, weil

  • finanzielle Handlungsspielräume für Bund und Länder verbleiben, insbesondere in Notsituationen und bei konjunkturellen Schieflagen, und
  • vor der vollen Wirksamkeit der strikten strukturellen Schuldenbegrenzung bei den Ländern ab 2020 neue Verhandlungen anstehen, die Änderungen im Lichte der weiteren Entwicklung möglich machen.

Diese Zustimmung verbinde ich mit der Hoffnung, dass in den nächsten Jahren die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden.

Martin Dörmann, MdB