presse.gifIn einer namentlichen Abstimmung hat der Bundestag am 28. Mai 2009 mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion und vieler Mitglieder der Oppositionsfraktionen den Gruppenantrag „Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ verabschiedet.

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Der Kölner SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Dörmann begrüßt die heutige Verabschiedung des als Gruppenantrag eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“, der in einer namentlichen Abstimmung die breite Zustimmung des Bundestages erhalten hat.

In einer namentlichen Abstimmung hat der Bundestag heute mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion und vieler Mitglieder der Oppositionsfraktionen gegen die Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Gruppenantrag „Entwurf eines Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ in 2./3. Lesung verabschiedet.

Martin Dörmann: „Ich freue mich, dass nun Schwerstabhängige, die nach Jahren nur schwer aus dem Kreislauf von Sucht, Beschaffungskriminalität und körperlichem Verfall finden, zukünftig per Gesetz die Heroin-Abgabe als Kassenleistung erlaubt ist. Somit kann vielen Betroffenen geholfen werden und ganz konkret Menschenleben gerettet werden. Gerade wir in Köln haben für dieses Projekt gekämpft und sind nun stolz auf die erzielten Erfolge. Heute ist im Gebäude der Drogenpolitik eine wichtige Säule gesichert worden.“

Mit dem Gesetz wird Diamorphin (künstliches Heroin) als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel eingestuft.

Das Arzneimittel soll dazu dienen, langjährige Heroinabhängige, denen mit den bisher angebotenen Therapien nicht geholfen werden kann, eine zusätzliche Option zur Behandlung zu ermöglichen. Die Modellprojekte zur heroingestützten Behandlung in den Städten Köln, Frankfurt, Hamburg, Karlsruhe, Hannover, Bonn und München sind mit einer wissenschaftlichen Studie begleitet worden und gegen eine Methadonbehandlung getestet worden. Die Ergebnisse zeigen, dass es Personen gibt, die nur mit Diamorphin gesundheitlich und sozial stabilisiert werden können. Der Vergleich der Behandlungen zeigt signifikant bessere Ergebnisse für die heroin-gestützte Behandlung. Es geht um einen begrenzten Kreis von circa 1000 bis 3000 Personen in der Bundesrepublik, die für diese Therapie mit kontrollierter Abgabe in Frage kommen könnten.

Das Arzneimittel darf nur an Personen abgegeben werden, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Zudem muss bei den Patienten eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Opiatabhängigkeit mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen vorliegen. Es sind zudem strengste Regularien für die Indikationsstellung und die Durchführung der Behandlung durch Diamorphin vorgesehen.

Die Bundestagsfraktion der Union hat leider das Vorhaben abgelehnt. Die Mehrheit der Union fordert eine Fortsetzung der Modellprojekte, aber keine Ãœbernahme der Behandlung in die Regelversorgung.

Der Bundesrat hat einen nahezu identischen Gesetzentwurf, wie den nun vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf, im Bundesrat verabschiedet, der aber wegen des Widerstandes der Union nicht auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt wurde.

Auch die Städte, in denen das Modellvorhaben durchgeführt wurde, haben in der Anhörung unseren Antrag unterstützt. Köln, Frankfurt, Hamburg und Karlsruhe sind Städte, in denen die CDU die Bürgermeister stellt.