presse.gifZur Einbringung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen für ein „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ im Bundestag (1. Lesung)

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Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden Internetangeboten (auch aus dem Ausland) zu sperren. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage.

Sexuell orientierte Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden.

Die Sperrung kann und wird die Nachfrage dämpfen. Auch wenn man mit einer solchen Zugangssperre nicht jegliche Verbreitung im Internet ausschließen sondern nur erschweren kann – es ist wichtig, die Hemmschwelle und damit die Sensibilität im Umgang mit solchen kriminellen Inhalten deutlich zu erhöhen. Dem dient auch die vorgesehene Umleitung auf eine Stoppseite, die sich etwa in Norwegen bewährt hat.

Um noch in dieser Legislaturperiode eine Inkrafttretung zu ermöglichen, haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen und als eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Wir werden in den weiteren parlamentarischen Beratungen prüfen, an welchen Stellen es möglicherweise Verbesserungsbedarf gibt, etwa im Hinblick auf Datenschutz und verfahrensrechtliche Regelungen. Am Grundsatz des freien Internets halten wir fest, deshalb braucht die ausnahmsweise Sperrung in diesem besonderen Fall einen rechtsstaatlich einwandfreien Rahmen.

Im Übrigen verfolgt die SPD-Bundestagsfraktion im Kampf gegen Kinderpornographie seit jeher einen umfassenden Ansatz. Hierzu haben wir gestern einen Zehn-Punkte-Plan mit weiteren konkreten Maßnahmen verabschiedet.