presse.gifZur Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

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Martin Dörmann:

Im Bereich der Telekommunikation haben wir es mit einem besonders dynamischen Markt zu tun. Neue technische Möglichkeiten bringen immer wieder neue Geschäftsmodelle hervor. Das ist erfreulich, fordert aber zugleich, unerwünschte Entwicklungen im Markt zu verbessern und die Rechte der Telefonkunden zu stärken. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist es der Großen Koalition gelungen, die Verbraucherinteressen so zu stärken, dass zugleich auch für die Unternehmen ein zusätzlicher Nutzen entsteht. Dies wird durch mehr Transparenz, attraktive Dienste oder eine größere Rechtsicherheit erreicht.

Beim Verbraucherschutz führen die neuen Regelungen zu mehr Kostenkontrolle und Preistransparenz. Ein gutes Beispiel hierbei sind die 0180er-Rufnummern, die im Gesetz künftig als „Service-Dienste“ benannt werden. Bislang gab es schon eine Preishöchstgrenze für Anrufer aus dem Festnetz. Neu eingeführt haben wir nun auch eine Preishöchstgrenze für Anrufe aus dem Mobilfunknetz, und zwar in Höhe von 42 Cent pro Minute beziehungsweise 60 Cent pro Anruf. Zugleich muss der Höchstpreis für einen Anruf aus den Mobilfunknetzen künftig angegeben werden. Heutige Marktpreise gehen bis 87 Cent pro Minute.

Dies schafft klare Verhältnisse für diejenigen Nutzer, die einen solchen Dienst per Handy in Anspruch nehmen wollen. Zugleich bleibt den Unternehmen Spielraum für Preiswettbewerb. Denn wir wollen, dass die Mobilfunkunternehmen auch in Zukunft im gesetzten Rahmen mit unterschiedlichen Preisen in den Wettbewerb gehen können und zugleich Investitionsanreize nicht unnötig bremsen.

Bei Diensten, die eine Handyortung vorsehen, wollen wir Missbrauchsgefahren ausschließen. Es gibt heute verschiedene Dienste, bei denen die Standortdaten eines Handys an Dritte gesendet werden. Zukünftig bedarf es einer schriftlichen und ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmers, also des Inhabers der Telefonnummer. Zudem muss der Diensteanbieter den Nutzer nach fünfmaliger Verwendung des Ortungsdienstes informieren, so dass eine Kontrolle ermöglicht und ein Missbrauch ausgeschlossen wird.

Daneben galt es, die Interessen der Menschen mit Behinderung bei der Planung und Erbringung von Telekommunikationsdiensten noch stärker zu berücksichtigen. Deshalb haben wir den Dienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen umfassend geregelt, so dass diese die bereit gestellten Vermittlungsdienste der Anbieter zu einem erschwinglichen Preis benutzen können.