Rede von Martin Dörmann im Bundestag am 18. Dezember 2009 zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikations- unternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TKEntschNeuOG).

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Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir halten Wort! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf löst die Große Koalition ihr Versprechen einer angemessenen Entschädigungsregelung für Telekommunikationsunternehmen ein.
Diese werden heute in erheblichem Umfang zur Unterstützung von Strafverfolgungsmaßnahmen verpflichtet und auch tatsächlich herangezogen. Die bisherigen  Entschädigungsregeln hierfür waren jedoch unzureichend.
Dabei leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag für eine effektive Strafverfolgung und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Das reicht von Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden über Bestands- und Verkehrsdaten bis hin zu konkreten Überwachungsmaßnahmen.
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen entstehen den TK-Unternehmen nicht unerhebliche Kosten. Dies betrifft einerseits die notwendigen Investitionen in Hard- oder Software, vor allem aber auch laufende Sach- und Personalkosten. Je nach Schwierigkeit ist die Datenabfrage bzw. Maßnahme mit mehr oder weniger großem Aufwand verbunden. Zudem müssen die verpflichteten Unternehmen eine 24-Stunden-Bereitschaft organisieren.
Die Politik hat den TK-Unternehmen bereits seit vielen Jahren eine angemessene Entschädigungsregelung in Aussicht gestellt. Eine im Telekommunikationsgesetz enthaltene Verordnungsermächtigung wurde jedoch niemals umgesetzt.
Hinzu kommt, dass mit der Vorratsdatenspeicherung, zu deren technischen Umsetzung die TK-Unternehmen verpflichtet sind, zusätzliche Anfragen und damit auch höhere Kosten einhergehen werden.
Die Koalitionsfraktionen haben deshalb den heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die TK-Unternehmen erhalten damit erstmals eine angemessene Entschädigung für den Sach- und Personalaufwand bei der Inanspruchnahme ihrer Dienste im Rahmen der Strafverfolgung.
Die bislang geltenden Vorschriften im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) hatten nur eine verhältnismäßig geringe Entschädigung vorgesehen. Diese hat sich an den Sätzen für Zeugen orientiert, obwohl die TK-Wirtschaft besonderen Verpflichtungen unterliegt und deutlich höhere Kosten hat. Nunmehr schaffen wir dort ein neues System aus Pauschalen mit leistungsgerechten Entschädigungsbeträgen.
Das Abrechnungsverfahren wird so praktikabel gehalten. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurden die Pauschalsätze im Gesetzgebungsverfahren noch weiter präzisiert. Sie orientieren sich an dem tatsächlichen Aufwand für die unterschiedlichen Dienste.
Die gefundenen Regelungen hinsichtlich der laufenden Sach- und Personalkosten werden von der TK-Wirtschaft allgemein begrüßt und positiv kommentiert.
Als nach wie vor problematisch hat sich die Frage herausgestellt, inwieweit auch Investitionskosten in eine gesetzliche Entschädigungsregelung aufgenommen werden sollten. Dies ist ein zusätzliches Anliegen der betroffenen Unternehmen.
Eine solche Entschädigungsregelung wäre nicht im JVEG sondern im Telekommunikationsgesetz anzusiedeln. Allerdings gibt es bislang noch keinen politischen Konsens darüber, ob und wie Investitionskosten entschädigt werden sollten.
Insbesondere stellt sich diese Frage im Hinblick auf die neue Vorratsdatenspeicherung. Vor allem, weil nun auch Untenehmen zu Aufwendungen verpflichtet werden, die bislang kaum herangezogen wurden, etwa im Bereich des Internets. Der Grad der Betroffenheit ist dabei zwischen den Unternehmen sehr unterschiedlich. Zudem gibt es hierzu laufende Gerichtsverfahren.
Die Wirtschaftspolitiker der Koalitionsfraktionen stehen grundsätzlich einer angemessenen Entschädigungsregelung für Investitionskosten durchaus positiv gegenüber. Wir sehen die Diskussion noch nicht als beendet an und werden uns auch weiterhin für eine vernünftige Kompromisslösung einsetzen.
Aber auch unabhängig davon bringt der vorliegende Gesetzentwurf eine deutliche Erleichterung für die TK-Unternehmen, weshalb wir ihn nachdrücklich unterstützen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal zusammenfassen:
Mit der neuen Entschädigung werden die Telekommunikationsunternehmen erheblich entlastet und somit in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Investitionskraft gestärkt. Das ist gerade im Hinblick auf die aktuelle Konjunkturlage wichtig. Mittelbar können auch die Telefonkunden von der neuen Regelung über geringere Preise profitieren.
Die heutige Verabschiedung des Gesetzes ist deshalb gut für die Wirtschaft und gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher.