Martin Dörmann zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikations- unternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung.

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Der Deutsche Bundestag hat in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Enschädigung-Neuordnungsgesetz) beraten. Hierzu erklärt der Berichterstatter für Telekommunikation der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Die Große Koalition hatte zugesagt, zeitnah mit der gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung einen Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen vorzulegen, die im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Ermittlungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Dieses Versprechen setzen wir nun mit dem TK-Enschädigung-Neuordnungsgesetz (TKEntschNeuOG) um.

Telekommunikationsunternehmen werden für Maßnahmen der Strafverfolgung in erheblichem Umfang in Anspruch genommen. Für die Durchführung dieser Maßnahmen entstehen den TK-Unternehmen Kosten, die durch die derzeitig gültigen Entschädigungsregelungen nur unzureichend abgedeckt werden. Mit der vom Bundestag beschlossenen Vorratsdatenspeicherung werden die finanziellen Belastungen der Unternehmen nochmals steigen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Große Koalition eine angemessene Entschädigung regeln, um die betroffenen Unternehmen zu entlasten und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit und Investitionskraft zu stärken. Zumindest mittelbar werden hiervon auch die Telefonkunden über geringere Preise profitieren.

Der Gesetzentwurf sieht für die einschlägigen Auskünfte und Überwachungsmaßnahmen Pauschalbeträge vor, um die Entschädigung praktikabel zu gestalten. Dies soll in einem Anhang zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt werden, so dass der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages federföhrend ist.