presse.gifMartin Dörmann zur Verabschiedung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG).

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Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) verabschiedet. Hierzu erklärt der Berichterstatter für Telekommunikation und stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann: Mit dem EMVG regeln wir den Schutz der Funk- und Telekommunikationsdienste sowie des Betriebes elektrischer Geräte untereinander vor elektromagnetischen Störungen. Mit der Novellierung setzten wir eine entsprechende Richtlinie der EU um. Diese hat das Ziel, Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten und ein harmonisiertes und angemessenes Schutzniveau für alle Betriebsmittel zu erreichen. Das EMVG wird unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben verbessert und konkretisiert. Hierbei haben wir insbesondere auch die Erfahrungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt, die für die Störungsermittlung und Störungsbeseitigung als Behörde zuständig ist. Die gesetzlichen Regelungen begrenzen einerseits die Störaussendungen von Geräten und stellen andererseits sicher, dass Geräte bereits so störfest konzipiert werden, dass sie in ihrer Funktion nicht gestört werden können. Für die SPD-Bundestagsfraktion war es ein besonderes Anliegen, bei der Ausgestaltung des Gesetzes die Belange des Amateurfunks zu berücksichtigen. Durch die Neuregelungen wird vermieden, dass eine Schlechterstellung der Amateurfunker erfolgt. Weltweit nehmen zwei Millionen Menschen am Amateurfunkdienst teil, allein in Deutschland gibt es rund 80 000 Funkamateure. Der Amateurfunk leistet eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Junge Menschen werden zur Technik gebracht und lernen mit Medien verantwortungsvoll umzugehen. Der Amateurfunk ist daher geeignet, der allgemeinen Technikfeindlichkeit entgegenzutreten. Es hat sich herausgestellt, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung an einer wichtigen Stelle zu Gunsten der Amateurfunker nachzubessern war. Durch die Neuregelung in § 14 Absatz 6 des EMVG haben wir sichergestellt, dass die bisherigen Möglichkeiten der Bundesnetzagentur, den Amateurfunk zu schützen, erhalten bleiben. Es ist nun klargestellt, dass die Bundesnetzagentur auch weiterhin befugt ist, bei bestehenden oder vorhersehbaren Problemen im Zusammenhang mit der elektromagnetischen Verträglichkeit die notwendigen Ermittlungs- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Selbstverständlich unter Abwägung der Interessen und in Zusammenarbeit mit den Beteiligten. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass solche Lösungen meist sehr schnell und ohne großen Kostenaufwand gefunden werden können. Zusammenfassend lässt sich somit festhalten: Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes senden wir ein positives Signal an Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Amateurfunker.