Kategorie Presse

Zur Verabschiedung des neuen Telemediengesetzes (TMG).

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Mit dem neuen Telemediengesetz wird erstmals ein einheitlicher, entwicklungsoffener Rechtsrahmen im Bereich der Tele- und Mediendienste geschaffen. Bisherige Abgrenzungsprobleme entfallen. Das schafft mehr Rechtssicherheit im Internet. Das TMG enthält zudem ein übergreifendes und einheitliches Datenschutzkonzept für Rundfunk und Telemedien in Abgrenzung zum Datenschutz für Telekommunikation. Auch die Befugnisse der Diensteanbieter zur Auskunftserteilung über Nutzerdaten werden klarer geregelt.

Ein besonderes Ärgernis im Internet ist das so genannte Spamming. Die bereits bestehenden Vorschriften werden nun im neuen Telemediengesetz um einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erweitert. Danach kann mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro belegt werden, wer in der Kopf- und Betreffzeile den kommerziellen Charakter einer Werbe-eMail absichtlich verschleiert und verheimlicht.
Mit der Verabschiedung des Telemediengesetzes ist sicher gestellt, dass es zeitgleich mit dem 9. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien zum 1. März 2007 in Kraft treten kann und kein rechtsfreier Raum entsteht. Beide Regelwerke ergänzen sich und lösen bisherige Bestimmungen ab.

Die Koalitionsfraktionen haben sich vorbehalten, im Laufe des Jahres nach Auswertung einer EU-Studie zur einschlägigen E-Commerce-Richtlinie eine Novellierung des Telemediengesetzes vorzunehmen. Deshalb wurden zusätzliche Änderungswünsche zunächst zurückgestellt. Das Telemediengesetz ist eine deutliche Verbesserung des heutigen Rechtszustandes und ein wirksamer Beitrag zur Fortentwicklung des Internets. Das ist gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für eine positive Gesamtentwicklung der Internetwirtschaft und damit für mehr Wirtschaftswachstum.