Kategorie Presse

Union und SPD einigen sich beim Telekommunikationsgesetz (TKG).
Zur Einigung in der Koalition zum TKG erklärt der SPD-Berichterstatter für
Telekommunikation Martin Dörmann, MdB:

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Mit der Novelle des TKG verbinden wir das Ziel, Investitionen zu fördern, den Wettbewerb zu stärken und den Verbraucherschutz weiter zu verbessern.

Um Anreize für innovative Investitionen in neue Märkte zu setzen, werden diese zunächst nicht reguliert, soweit hierdurch keine langfristigen Wettbewerbsbehinderungen entstehen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurde die entsprechende Bestimmung im neuen § 9a nur unwesentlich modifiziert. Neu aufgenommen wurde eine Definition für neue Märkte, wonach diese Dienste und Produkte voraussetzen, die sich von vorhandenen Diensten und Produkten nicht nur unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen. Damit ist klargestellt, dass es nicht darum geht, reine Infrastruktureinrichtungen ohne neue Produkte regulierungsfrei zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen ist auch das VDSL-Angebot der Deutschen Telekom und anderer Unternehmen als neuer Markt zu qualifizieren. Die Entscheidung, ob ein neuer Markt vorliegt, bleibt der Bundesnetzagentur überlassen.

Die gefundene Regelung schafft die notwendige Rechtssicherheit und ist ein gutes Signal für alle Unternehmen, die in neue Infrastrukturen und Produkte investieren wollen. Sie ist zudem europarechtskonform. Der EU-Rechtsrahmen sieht ausdrücklich vor, Investitionen in neue bzw. neu entstehende Märkte nicht von vornherein durch eine zu frühzeitige Regulierung zu behindern. Dies trägt dem besonderen Investitionsrisiko in einem noch unsicheren Marktumfeld Rechnung.

An anderer Stelle haben wir die berechtigten Anliegen der Wettbewerbsunternehmen hinsichtlich einer verbesserten Regulierungspraxis aufgegriffen. Dies betrifft insbesondere die Einführung einer Antragsfrist in § 35 Abs. 5 TKG und die Straffung des Standardangebotsverfahrens in § 23 TKG.

Beim Verbraucherschutz setzt das neue TKG auf mehr Transparenz, Jugendschutz und Kostenkontrolle. Neu aufgenommen wurde eine Konkretisierung der Anzeigepflicht für den Preis. Er muss zukünftig deutlich lesbar dargestellt und für Premium-SMS ab 2 Euro auch bestätigt werden. Durch weitere Maßnahmen der Preistransparenz für Mehrwertdienste, z. B. der Preisansagepflicht, konnten die Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk (3 Euro pro Minute) einheitlich geregelt werden.

Die Einigung stellt ein ausgewogenes Gesamtpaket dar, das die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten berücksichtigt. Unser Ziel ist es, das Gesetz noch in der nächsten Woche im Bundestag zu verabschieden.