Kategorie Presse

Zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann.

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Der Bereich der Telekommunikation zählt zu den dynamischsten Wirtschaftszweigen. Er ist ein wichtiger Motor für Innovation und Wachstum in Deutschland. Die SPD will, dass dies so bleibt und dass die Erfolgsgeschichte der Telekommunikation in Deutschland weiter geschrieben wird. Diesem übergeordneten Ziel dient der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Er stärkt den Verbraucherschutz und will die Rahmenbedingungen für zusätzliche Innovationen und Investitionen verbessern.

Unter diesen Gesichtspunkten werden wir im neuen Telekommunikationsgesetz bereits bestehende Kundenschutzregelungen neuen Geschäftsmodellen anpassen und weiter verbessern. Wir wollen mehr Preistransparenz, Kostenkontrolle und Jugendschutz. Die Regelungen reichen von Preisobergrenzen und Preisansagepflichten bei Mehrwertdiensten bis hin zu einem besseren Zugang behinderter Menschen zu Telekommunikationsleistungen.

In der aktuellen öffentlichen Debatte spielt die Frage eine besondere Bedeutung, ob und inwieweit neue Märkte im Bereich der Telekommunikation reguliert werden sollten. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, insbesondere Anreize für den Aufbau beziehungsweise Ausbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen entsprechende Investitionen für einen gewissen Zeitraum von Regulierungseingriffen freigestellt werden, um dem Investor die notwendige Planungssicherheit zu geben. Dies soll jedoch nur für solche Investitionen gelten, durch die neue Märkte entstehen. Es geht keinesfalls darum, Regulierung prinzipiell in Frage zu stellen.

Der Wettbewerb funktioniert und das soll auch so bleiben. Gerade weil die Regulierung in Deutschland so erfolgreich ist. Regulierung simuliert jedoch ein Marktgeschehen, bevor sich der Kunde entschieden hat. Und in einem neuen Markt liegt das spezifische Investitionsrisiko darin, dass sich auch die Akzeptanz der neuen Produkte nur schwer abschätzen lässt. Das Gleichgewicht aus Risiko und Ertrag kann in neuen Märkten durch die Regulierung gestört werden, wenn der Ertrag nicht mehr gesteuert werden kann. Das ist der Kern des Gesetzes. Der neue Paragraf 9a des TKG sieht vor, dass neue Märkte nur dann in die Marktregulierung einbezogen werden sollen, wenn ansonsten ein nachhaltig wettbewerbsorientierter Markt behindert würde.

Wir sind uns der Verantwortung sowohl für die technische als auch für die wettbewerbliche Entwicklung bewusst und werden diese wahrnehmen. Es wird uns am Ende gelingen, sowohl für die Verbraucherthemen als auch hinsichtlich der Regulierung ein Gesetz zu erarbeiten, das Innovationen, Wachstum und Beschäftigung sichert: im Sinne eines weiterhin funktionierenden Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt – und im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.