Bundestagsrede von Martin Dörmann zur 2./3. Lesung des „DigiNetzG“ (Drs. 18/8332)
Das heute zu verabschiedende DigiNetz-Gesetz ist ein wichtiger Schritt für den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Deutschland. Vorgesehen sind beispielsweise eine verbesserte Mitnutzung bestehender Infrastrukturen durch TK-Netzbetreiber und die verpflichtende Mitverlegung von Leerrohren und Glasfaser bei öffentlichen Baumaßnahmen. Das alles wird signifikant die Kosten senken und einen wesentlichen Beitrag für einen schnelleren Breitbandausbau leisten, insbesondere auch von Glasfaserleitungen.
Die Koalition hat hiermit erneut bewiesen, dass sie nicht nur Konzepte vorlegt, sondern diese Schritt für Schritt umsetzt. Ich will an weitere Bausteine erinnern: Mit unserem Breitbandkonzept „Schnelles Internet für alle“ haben wir zu Beginn der Legislatur den Weg vorgezeichnet. Vergangenes Jahr haben wir nach einem „nationalen Konsens“ mit der Versteigerung der Frequenzen im Bereich der „Digitalen Dividende II“ nicht nur erhebliche Einnahmen für Bund und Länder generiert. Bei der Neuvergabe der Frequenzen für mobiles Breitband wurde eine fast flächendeckende LTE-Versorgungsauflage für die Mobilfunkbetreiber verankert.
Erstmals konnte mit diesen Einnahmen sowie weiteren Mitteln aus dem Bundeshaushalt ein milliardenschweres Breitbandförderprogramm auf den Weg gebracht werden. Dieses ist so erfolgreich angelaufen, dass bis Ende des Jahres alle Mittel vergeben sein werden und man sich bereits jetzt Gedanken über eine Fortsetzung machen sollte. Übrigens gehen über 70% der Fördermittel in FttB-Glasfaserprojekte und in sehr ländliche Gebiete.
Für jeden Euro öffentlicher Förderung werden zusätzlich private Investitionen in Höhe von 2 Euro ausgelöst. Bei 2,7 Milliarden Euro Fördermitteln in Bund und Ländern sind Gesamtinvestitionen von rund 8 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zu erwarten.
Mit dem DigiNetz-Gesetz wird nun ein weiterer Baustein unserer Strategie für einen beschleunigten Breitbandausbau gesetzt: Kostensenkung und verbesserte Synergien.
Dieser Bereich ist extrem wichtig, da grob geschätzt bis zu 80% der Ausbaukosten auf Hoch- und Tiefbauarbeiten entfallen, die insbesondere in dünn besiedelten Regionen überproportional hoch sind. Sie sind dort der Grund für Wirtschaftlichkeitslücken, die Investitionen verhindern können.
Das DigiNetz-Gesetz wird diese Kosten nun spürbar senken. Bezogen auf die Gesamtinvestitionen für den Breitbandausbau rechnet die Bundesregierung mit einem Einsparpotenzial von über 20 %. Damit wird nicht nur der Netzausbau für Investoren attraktiver, sondern auch die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sinken.
Wie wird dies erreicht? Der Kern des Gesetzentwurfs sind umfassende entgeltliche Mitnutzungsansprüche der TK-Netzbetreiber an bestehenden Infrastrukturen aller Art. Nun werden im Grunde alle Hohlräume und Trägerinfrastrukturen für eine Mitnutzung durch Telekommunikationsanbieter zulässig. Diese Mitnutzung kann auch verweigert werden, etwa bei Anhaltspunkten für Gefährdungen für Gesundheit oder Sicherheit. Auch bei schon bestehender Glasfaserinfrastruktur kann Mitnutzung abgelehnt werden, um Überbau und Entwertung von hochwertigen Investitionen zu verhindern.
Außerdem sollen bei allen öffentlich finanzierten Baumaßnahmen bedarfsgerecht Leerrohre und unbeschaltete Glasfaser mitverlegt werden. Bei Neubaugebieten soll dies immer der Fall sein. Dies macht eine spätere Anbindung an die Hochleistungsnetze sehr viel einfacher und kostengünstiger.
Gegenstand des Gesetzes ist auch ein transparenteres Informationssystem. Die Bundesnetzagentur wird mit 29 neuen Planstellen als nationale Informations- und Streitbeilegungsstelle fungieren und regulatorisch die neuen Maßnahmen begleiten. Das schafft zügige Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch einmal qualitativ deutlich verbessert. Hierbei wurden Anregungen des Bundesrats und aus der Branche aufgegriffen und umgesetzt.
Entgegen des ersten Ansatzes werden Bauordnungsvorschriften und Genehmigungsfristen nun bundesseitig einheitlich geregelt. Außerdem werden Ampelanlagen und Laternenmasten als Trägerstrukturen mitnutzbar, z. B. für zukünftige 5G-Mobilfunksender und automatisiertes Fahren. Zudem haben wir erhebliche Präzisierungen zur Versorgung am und im Gebäude eingebracht.
Das DigiNetz-Gesetz ist ein komplexes Maßnahmenpaket. An mehreren Stellen sind wir über die Vorgaben der EU-Transparenzverordnung hinausgegangen, die es umzusetzen galt. Wir sind sicher, dass die kostendämpfende Wirkung schnell spürbar sein wird. Hochleistungsfähige Technologien wie Glasfaser werden besonders gestärkt. Das zahlt nicht nur auf unser ehrgeiziges Zwischenziel von flächendeckend mindestens 50 Mbit/s bis 2018 ein. Es ist auch die Voraussetzung für den weiteren Weg in die Gigabit-Gesellschaft.
Zusammengefasst: Nachdem wir bereits erfolgreich die „Digitale Dividende II“ gehoben und ein umfassendes Breitbandförderprogramm auf den Weg gebracht haben, setzen wir mit dem DigiNetz-Gesetz einen weiteren Meilenstein unserer Breitbandstrategie um. Es wird deutlich: Wir erarbeiten nicht nur gute Konzepte, wir setzen sie auch konsequent um!