Artikel der Kategorie Digitale Infrastruktur

Schnelles Internet für alle jetzt konsequent umsetzen

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Schnelles Internet in ganz Deutschland zu verwirklichen ist ein zentrales politisches Ziel der Großen Koalition. Wir wollen allen Menschen und Regionen die Teilhabe an den kommunikativen und wirtschaftlichen Chancen unserer Informationsgesellschaft ermöglichen. Union und SPD haben sich ehrgeizige Ausbauziele gesetzt. Bis 2018 soll es eine Vollversorgung mit Bandbreiten von 50 Mbit/s geben. Wir wollen erreichen, dass Deutschland Internet-Land Nr. 1 in Europa wird.

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Schnelles Internet für alle endlich verwirklichen

Artikel für die Zeitschrift DEMO

Positionen der SPD-Bundestagsfraktion zu Breitbandausbau und Netzneutralität

Eine gute Breitbandversorgung sichert gesellschaftliche Teilhabe, Meinungsvielfalt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Chancen. Deshalb sollten alle Menschen, Unternehmen und Regionen gleichberechtigt Zugang zu einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur und zu allen Inhalten haben.

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Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln

Bundestagsrede vom 27. Juni 2013

Martin Dörmanns Bundestagsrede zur Schlussberatung der von der Fraktion der SPD und der Linken eingebrachten Anträgen „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ (Drs. 17/13892) und „Netzneutralität gesetzlich festschreiben“ (Drs. 17/13466)

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„Projekt Infrastrukturkonsens“

Ein zentraler Bestandteil für ein zukunftsfähiges Deutschland ist die Infrastruktur. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem „Projekt Infrastrukturkonsens“ zu vielen Einzelaspekten neue Konzepte erarbeitet. Martin Dörmann hat hieran als Mitglied der „Steuerungsgruppe“ mitgearbeitet und selbst die Projektgruppe zum Thema Breitbandausbau geleitet.

Infrastrukturausbau setzt Investitionen und vorausschauende Planung voraus, in Energie- und Kommunikationsnetze, in Verkehrswege, in die Stadtentwicklung und in den Gebäudebestand. Wir müssen uns in unserem Land darüber verständigen, welche Investitionen besonders wichtig sind und vorrangig angegangen werden müssen. Kurzum: Es geht um das Projekt „Infrastrukturkonsens“. Zwei Jahre lang haben wir in mehreren Schwerpunkt-Projektgruppen innerhalb des „Infrastrukturkonsens“-Projekts konsequent an handfesten, realisierbaren Problemlösungen und praktischen Weichenstellungen für die kommenden Jahre gearbeitet.

Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den wesentlichen Zielen, die wir für die betroffenen Politikfelder formuliert haben.

Moderne Infrastrukturpolitik: Unsere Ziele

Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Planung neuer Infrastrukturvorhaben beteiligen und damit diese Vorhaben zugleich beschleunigen. Wir wollen die Energiewende voranbringen und dafür eine bezahlbare, sichere und umweltschonende Energieinfrastruktur bereitstellen. Der Neubau von Energieleitungen soll auf das notwendige Maß beschränkt werden. Mit einem Nationalen Verkehrswegeprogramm, in das 80 Prozent der Neu- und Ausbaumittel fließen, werden wir rasch die Engpässe an hoch belasteten Verkehrsachsen beseitigen. Wir wollen mehr Verkehr auf Schiene und Binnenschiff bringen und Staus verringern. Wir wollen eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen sicherstellen. Neben einer Breitbandgrundversorgung für alle Nutzerinnen und Nutzer, die über einen Universaldienst sichergestellt werden soll, werden wir auch den weiteren privatwirtschaftlichen Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze vorantreiben.

Wir werden die Städtebauförderung finanziell besser ausstatten und durch einen Investitionspakt mit den Ländern dafür sorgen, dass Gemeindestraßen und öffentliche Nahverkehrsinfrastruktur weiter angemessen vom Bund gefördert werden.

Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligen

Die Bürgerinnen und Bürger müssen bei Bauvorhaben wie Verkehrswegen oder Energietrassen künftig frühzeitig und umfassend beteiligt werden. Mehr Bürgerbeteiligung steht nicht im Widerspruch zu kurzen Planungs- und Bauzeiten. Im Gegenteil: Breite Akzeptanz von Bauvorhaben sichert deren rasche Umsetzung.

Durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung wollen wir die Bevölkerung frühzeitig bei der bundesweiten Planung der Energie- und Verkehrsnetze einbeziehen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zudem vor Ort frühzeitig bei der Auswahl der Trasse und der Dimensionierung des Projekts mitwirken

können. Wir wollen die Bürgerbeteiligung auch beim Bau von Flughäfen und der Festlegung von Flugrouten verbessern. Die Deutsche Flugsicherung soll verpflichtet werden, die Öffentlichkeit bei der Festlegung der An- und Abflugrouten frühzeitig einzubeziehen.

Transparenz herstellen

Sämtliche Planungsunterlagen müssen per Internet und an einem öffentlichen Ort zugänglich sein. Alle Anhörungs- und Erörterungstermine sollen öffentlich sein. Behörden sollen verpflichtet werden, Alternativvorschläge zu prüfen. Alle Genehmigungsbehörden und öffentliche Planungsträger sollen einen Bürgeranwalt einsetzen, der die Bürgerinnen und Bürger berät und auf die Einhaltung der Beteiligungsrechte achtet.

Planungen beschleunigen

Planungen sowie die gerichtliche Überprüfung von Planungsentscheidungen sollen beschleunigt werden, indem etwa Doppelprüfungen zur Umweltverträglichkeit vermieden werden.

Volksentscheide auf Bundesebene zulassen

Wir wollen Volksbegehren und Volksentscheide zu Grundsatzfragen der Infrastrukturentwicklung auf Bundesebene ermöglichen, beispielsweise zu den Bedarfsplänen für Bundesverkehrswege und zum Netzausbau im Energiebereich.

Die Energieinfrastruktur fit machen für die Energiewende

Der Umbau der Energieversorgung muss bezahlbar bleiben. Wir werden deshalb darauf achten, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen.

Neubau auf das Notwendige beschränken

Den Neubau von Stromleitungen wollen wir daher auf das Notwendige beschränken. Dazu müssen alle Möglichkeiten der Energieeinsparung genutzt werden. Denn jede nicht benötigte Kilowattstunde verringert den Bedarf an neuen Stromleitungen. Um den Neubaubedarf an Stromleitungen zu verringern, werden wir außerdem Anreize schaffen, damit Anlagen zur Energieerzeugung verstärkt dort gebaut werden, wo die Energie benötigt wird.

Neue Techniken nutzen

Es müssen alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Kapazität bestehender Leitungen ausgeschöpft werden. Vorhandene Trassen sollen deshalb mit Hochtemperaturseilen ausgerüstet werden, die gegenüber herkömmlichen Techniken die doppelte Strommenge transportieren. Zur Überbrückung größerer Entfernungen sollte die HGÜ-Technik (Gleichstrom-Höchstspannung) genutzt werden.

Die vier Pilotstrecken für die Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen müssen schnellstmöglich abgeschlossen, rechtliche und administrative Hemmnisse und Unklarheiten müssen beseitigt werden. Nach Auswertung der ersten Pilotstrecke soll die Erdverkabelung ausgeweitet und auf längeren Streckenabschnitten erprobt werden.

Finanzierung sichern

Die Finanzierung der Netze muss durch privates Kapital erfolgen. Investoren brauchen dafür Anreize. Für die Übertragungsnetze und die Anbindung von Meereswindparks streben wir eine deutschlandweite Netz AG an. An ihr soll sich die öffentliche Hand finanziell so stark beteiligen, dass sie die Netz AG steuern kann.

Sichere Versorgung gewährleisten

Die Versorgungssicherheit muss auch bei schwankender Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien gewährleistet bleiben. Deshalb wollen wir das Vorhalten von Erzeugungskapazitäten und variabler Lasten stärker honorieren. Auch die Betreiber von Erneuerbare-Energie-Anlagen müssen verstärkt in die Verantwortung für die Systemstabilität der Netze genommen werden. Um den Bau von Energiespeichern voranzutreiben, werden wir ein Speichergesetz auf den Weg bringen. Den europäischen Stromverbund wollen wir so weiterentwickeln, dass es dazu beiträgt, ein auf erneuerbarer Energieversorgung beruhendes System zu stabilisieren.

Neuanfang bei der Planung der Bundesverkehrswege einleiten

Im Bereich der Verkehrswege sind wir mit gewaltigen Herausforderungen konfrontiert: Kapazitätsengpässe und Staus infolge wachsenden Güterverkehrs, Verkehrslärm, Verfehlen der Klimaschutzziele, Verfall der Infrastruktur durch fehlende Unterhaltung.

Verkehrsnetze verkehrsträgerübergreifend planen

Wir wollen deshalb einen Neuanfang bei der Planung der Bundesverkehrswege einleiten. Die Planung der Bundesverkehrswege muss künftig verkehrsträgerübergreifend erfolgen. Statt einer isolierten Betrachtung einzelner Projekte werden wir das verlässliche Funktionieren des Verkehrsnetzes als Ganzes in den Mittelpunkt stellen.

Engpassbeseitigung Priorität einräumen

Eine klare Priorität setzen wir bei der Beseitigung von Engpässen und dem Ausbau hoch belasteter Hauptachsen und Knotenpunkte. Hierfür werden wir ein „Nationales Verkehrswegeprogramm“ aufgelegen, in das 80 Prozent der Neu- und Ausbaumittel fließen. Die Erschließung der Fläche wird nicht vernachlässigt. Hierfür stehen weiterhin 20 Prozent der Investitionsmittel zur Verfügung.

Substanzverfall stoppen

Wir wollen den Substanzzerfall unserer Verkehrswege stoppen. Die Bundesregierung soll künftig alle zwei Jahre einen Verkehrsinfrastrukturbericht vorlegen, der Schwachstellen im Verkehrsnetz aufdeckt und den Finanzbedarf für die Erhaltung der Verkehrswege offen legt. Damit hierfür ausreichend Geld zur Verfügung steht, gilt der Grundsatz: Erhalt geht vor Aus- und Neubau.

Verkehr verlagern

Wir werden die Voraussetzung schaffen, um Verkehre auf Bahn und Binnenschiff zu verlagern. Dazu

müssen insbesondere die Kapazitätsengpässe im Schienennetz beseitigt werden. Nicht mehr die Erhöhung der Reisezeit auf isolierten Punkt-zu-Punkt-Verbindungen darf im Vordergrund stehen, sondern die Erhöhung der Netzkapazität – insbesondere für den Güter- und Regionalverkehr. Wir wollen eine höhere Zuverlässigkeit des Netzes erreichen und seine Störungsanfälligkeit vermindern.

Lärmbelastung verringern

Wir werden den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern. Wir wollen, dass ab 2020 keine lauten Güterwagen mit Graugussbremssohlen in Deutschland mehr verkehren. Wir werden deshalb alle Voraussetzungen für eine rasche Umrüstung des deutschen Güterwagenbestandes schaffen und darauf drängen, dass lauten Graugussbremssohlen 2020 die europäische Zulassung entzogen wird.

Schnelles Internet für alle

Leistungsfähige Internetanschlüsse sind entscheidend für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands. Sie bilden die Voraussetzung, dass sich Unternehmen ansiedeln und Arbeitsplätze schaffen, dass Menschen soziale Kontakte knüpfen und neue Formen der demokratischen Beteiligung nutzen.

Flächendeckende Versorgung sicherstellen

Wir wollen deshalb rasch eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen in ganz Deutschland erreichen. Dabei setzten wir auf private Investitionen und kreative Wettbewerbslösungen. Für den Fall, dass wettbewerbliche Lösungen allein nicht zum Ziel führen, werden wir die Grundversorgung durch einen gesetzlichen Universaldienst absichern, mit der die Unternehmen je nach Marktanteil über ein Umlageverfahren zum Aufbau einer flächendeckenden Internetgrundversorgung verpflichtet werden

Hochleistungsnetze ausbauen

Darüber hinaus wollen wir den Aufbau von Hochleistungsnetzen mit modernen Glasfaserkabeln vorantreiben. Um Marktverzerrungen oder ineffiziente Doppelinvestitionen zu vermeiden, sollen alle Anbieter zu diskriminierungsfreien Konditionen die Netze von Wettbewerbern nutzen können. Um die Kosten zu senken, müssen die Wettbewerber stärker zusammenarbeiten. Dafür werden wir die Rahmenbedingungen schaffen.

Gezielter fördern

Wir werden die staatlichen Förderprogramme zielgerichteter ausgestalten. Sie  sind konsequenter als bisher auf Qualitätsentwicklung, kommunale Flächenversorgung und Hochgeschwindigkeitsnetze zu orientieren.  Dabei müssen bloße Mitnahmeeffekte vermieden und eine möglichst große Hebelwirkung für private Investitionen erreicht werden. Zudem werden wir ein neues KfW-Sonderfinan­zierungs­programm schaffen, um zusätzliche Breitbandinvestitionenvon Kommunen und Unternehmen anzustoßen.

Kommunale Infrastruktur sichern. Den Kommunen eine verlässliche Perspektive geben

Ob Kindergärten, Gemeindestraßen oder öffentlicher Personennahverkehr, überall stehen Städte und Gemeinden angesichts knapper Kassen und vielerorts sinkender Bevölkerungszahlen vor der Herausforderung, wie sie die grundlegenden Einrichtungen der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger sichern können. In einer solchen Situation darf der Bund die Kommunen nicht allein lassen.

Städtebauförderung verbessern

Wir werden deshalb die Städtebauförderung weiterentwickeln und finanziell absichern. Die von der jetzigen Bundesregierung vorgenommene Kürzung der Städtebauförderung werden wir rückgängig machen und die Mittel hierfür auf mindestens 700 Millionen Euro jährlich anheben.

Soziale Stadt fortentwickeln

Stadtentwicklungspolitik ist mehr als Häuser-Bauen. Es geht um Investitionen in das Wohnumfeld und in lebenswerte Nachbarschaften, in das Zusammenleben von Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Herkunft und aus unterschiedlichen sozialen Schichten. Wir werden deshalb das von der Bundesregierung halbierte Programm „Soziale Stadt“ zum Leitprogramm der Städtebauförderung ausbauen. Es ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen die soziale Spaltung unserer Gesellschaft

Kooperation belohnen

Um vorhandene Mittel effizienter einzusetzen, wollen wir Anreize für Kooperationen zwischen Gemeinden schaffen. Solche Kooperationen werden wir zur Fördervoraussetzung machen bzw. durch bessere Förderbedingungen belohnen. Durch die Einführung von Regionalbudgets werden wir regional angepasste Entwicklungsstrategien unterstützen.

Verkehrsinfrastruktur der Gemeinden sichern

Wir streben einen Investitionspakt für die kommunale Verkehrsinfrastruktur an. Die Länder sollen Investitionsmittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur erhalten und sich im Gegenzug verpflichten, die Gelder zweckgebunden zu verwenden.

Sollte es bei der anstehenden Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs nicht gelingen, den Ländern einen ausreichenden Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel zu verschaffen, so sollen den Ländern nach 2019 zweckgebunden und verlässlich Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen in den öffentlichen Nahverkehr und kommunalen Straßenbau zur Verfügung gestellt werden.


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Breitbandkonzept

Sicherung der Grundversorgung und Ausbau von Hochleistungsnetzen

Mit dem Anfang September verabschiedeten Breitbandkonzept hat die SPD-Bundestagsfraktion einen weiteren Baustein ihres Projekts „Infrastrukturkonsens“ vorgelegt. Das Positionspapier „Schnelles Internet für alle: Flächendeckende Breitbandversorgung sichern und dynamische Entwicklung beschleunigen“ wurde in einem bislang einzigartigen einjährigen Dialogprozess mit Experten aus Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden und der Wissenschaft erarbeitet. Geleitet hat die Projektarbeitsgruppe Martin Dörmann.

Leistungsfähige Internetanschlüsse sind entscheidend für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands. Der flächendeckende Breitbandausbau schafft die Voraussetzungen für die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und Regionen am Fortschritt und den Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft.

Die SPD-Bundestagsfraktion will endlich eine flächendeckende Grundversorgung mit schnellen Internetverbindungen umsetzen und dies durch eine Universaldienstverpflichtung absichern. Damit würde die Nutzung klassischer Internetanwendungen für alle ermöglicht: das Abrufen von Informationsangeboten, die Nutzung von E-Mail-Diensten, die Teilnahme an sozialen Netzwerken oder das Einkaufen im Netz. Schnellstmöglich soll auch eine Qualitätsentwicklung mit Geschwindigkeiten von mindestens sechs Megabit pro Sekunde (Mbit/s) realisiert werden. Diese Bandbreite ermöglicht bereits IP-TV und „video on demand-Anwendungen“ in angemessener Qualität. Und man will den schrittweisen Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, die deutlich höhere Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr ermöglichen. Dafür brauchen wir wettbewerbs- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, die konsequente Nutzung von Synergieeffekten sowie bessere staatliche Fördermöglichkeiten.

Mit diesem umfassenden Konzept setzt die SPD-Bundestagsfraktion einen Kontrapunkt zur Bundesregierung, die zwar Breitbandziele formuliert, aber nicht einhält. Mit der drohenden Verschärfung einer digitalen Spaltung dürfen wir uns nicht abfinden. Deshalb will die SPD-Bundestagskation den Breitbandausbau deutlich beschleunigen.

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Breitbandausbau beschleunigen

Weiße Flecken müssen weg

Erklärung zum Breitbandkonzept, das die SPD-Bundestagsfraktion am 10. September 2012 verabschiedet hat:

Leistungsfähige Internetanschlüsse sind entscheidend für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands. Der flächendeckende Breitbandausbau schafft die Voraussetzungen für die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und Regionen am Fortschritt und den Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft. Deshalb müssen „weiße Flecken“ endgültig beseitigt und zusätzliche Impulse für einen dynamischen Breitbandausbau gesetzt werden.

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Schnelles Internet für alle

SPD-Bundestagsfraktion erarbeitet Breitbandkonzept im Expertendialog

Beitrag von Martin Dörmann für das medienpolitische Magazin „pro media“ (Ausgabe 6 Juni 2012)

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TKG-Novelle bringt zu wenig Verbesserungen für den Breitbandausbau

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Zur Einigung im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung von Bund und Ländern, den Weg für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) frei zu machen. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens haben die Länder einige wichtige Forderungen durchgesetzt, die bereits frühzeitig von der SPD-Bundestagsfraktion in eigenen parlamentarischen Initiativen eingebracht worden waren.

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Hohes Daten- und Verbraucherschutzniveau im Internet endlich umsetzen

Kategorie Presse

Anlässlich der 1. Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Bundestagsfraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) erklären Martin Dörmann und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach: Die Bundesregierung hält den deutschen Internetnutzern nun seit einem dreiviertel Jahr im Europaäischen Recht vorgesehene Verbraucher- und Datenschutzrechte vor.

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