Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) wird ein wichtiges netzpolitisches Anliegen der SPD umgesetzt. Durch die Gleichstellung von WLAN-Anbietern mit Internetzugangsanbietern (Accessprovidern) entfällt das bisherige Haftungsrisiko. Damit wird es einen deutlichen Schub für offene WLAN-Angebote geben.

Dieses Ergebnis intensiver parlamentarischer Beratungen ist gut für die Internet-User und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Haftungsprivilegierung umfasst auch die zivilrechtliche Inanspruchnahme im Rahmen der Störer-Haftung. Schadensersatzforderungen und Abmahnkosten sind vom Tisch. Deshalb wird es zukünftig erheblich mehr WLAN-Angebote im öffentlichen Raum geben, beispielsweise in Cafés, Bibliotheken, Kaufhäusern oder Schulen. Die bisherige Rechtslage hat dazu geführt, dass Deutschland bei öffentlicher WLAN-Nutzung deutlich hinterherhinkte.

Zugleich hat die Koalition in einem Entschließungsantrag deutlich gemacht, dass illegale Plattformen im Internet, die systematische Urheberrechtsverletzungen begehen, effektiver bekämpft werden müssen. Hierzu ist insbesondere eine Veränderung des europäischen Rechtsrahmens notwendig. Mit den Bundestagsbeschlüssen wird insgesamt der Kultur- und Medienstandort Deutschland nachhaltig gestärkt.