EU-Kommissar Günther Oettinger hat zum von der Bundesnetzagentur vorgelegten Vectoring-Regulierungsentwurf eine vertiefte Überprüfung eingeleitet. Das bietet die Möglichkeit, die zuletzt sehr konfrontativ geführte Debatte zu versachlichen. Am Ende sollte eine Entscheidung stehen, die die Chancen der Vectoringtechnologie für den weiteren Breitbandausbau nutzt und gleichzeitig Beeinträchtigungen für den Wettbewerb oder Investitionen in den Glasfaserausbau vermeidet.
Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte sich zuvor mehrere Monate Zeit für eine umfassende Prüfung und Sachverhaltsaufklärung genommen. Dabei wurde etwa abgefragt, ob es verbindliche Zusagen von Wettbewerbsunternehmen gibt, die zu einem Ausbau der fraglichen Bereiche im Nahbereich des Hauptverteilers führen. Die BNetzA war jedoch zum Schluss gekommen, dass die Zusagen insgesamt nicht den notwendigen Grad der Verbindlichkeit haben. Die Wettbewerbsunternehmen können nun die zusätzliche Zeit nutzen, ihre Angebote zu erweitern und zu konkretisieren. Insgesamt sollten Wettbewerber und Telekom aufeinander zugehen.
Die Entscheidung, welche Technologie eingesetzt wird, ist eine unternehmerische und keine Vorgabe der Politik. Es hat technische Gründe, dass beim Vectoring keine physische Entbündelung möglich ist sondern die Schaltkästen in einer Hand liegend müssen. Auch sind nur 15 Prozent der Haushalte in Deutschland überhaupt betroffen. Von daher sollte die Debatte sachlich geführt werden.
Dessen ungeachtet setzt die Koalition ihre Breitbandstrategie Schritt für Schritt um. Das Förderprogramm des Bundes läuft äußerst erfolgreich. Voraussichtlich bereits bis Ende des Jahres können die Haushaltsmittel vollständig durch Bescheide vergeben sein. Bund und Länder setzen zusammen 2,7 Milliarden Euro ein, um den flächendeckenden Breitbandausbau bis 2018 zu unterstützen.