Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das neue Rundfunkbeitragssystem in höchster Instanz bestätigt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung, da hierdurch eine langfristig stabile Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit Medienvielfalt gesichert wird.

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat das von den Ländern 2013 eingeführte neue Rundfunkgebührenmodell von Beginn an unterstützt. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt gerade angesichts einer zunehmend fragmentierten Öffentlichkeit eine besonders wichtige gesellschaftliche Rolle zu. Sein Anspruch, hochwertiges und unabhängiges Programm für alle zu machen und übergreifende politische Debatten zu ermöglichen ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung von herausragender Bedeutung. Gleichwohl bleibt es eine fortwährende Herausforderung, das hohe Maß an Qualität und Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu wahren und entsprechend den gesellschaftlichen Ansprüchen fortzuentwickeln. Hierbei wird gelegentlich auch Mut zur Veränderung nötig sein.

Insbesondere bei der modernen Ausgestaltung und internationalen Wettbewerbsfähigkeit von öffentlich-rechtlichen Formaten, bei der Ausgabentransparenz oder im Bereich zeitgemäßer Personalverwaltung sollten die Anstrengungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter intensiviert werden. Denn das deutsche Rundfunksystem braucht eine möglichst hohe Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung. Hier gilt es, mit vielfältigen und hochqualitativen Angeboten alle Generationen zu überzeugen.“