Artikel aus dem Jahr 2016

Der populistischen Verführung konsequent entgegentreten

Standpunkt aus Berlin Depesche Nr. 102 (Dezember 2016)

In Zeiten großer Verunsicherung und Spannungen suchen viele Menschen nach einfachen Antworten und einem Frustventil. Das ist vordergründig verständlich – und zugleich kontraproduktiv. In einer komplexen Welt bringt Populismus keine Lösungen sondern verschärft Gegensätze und Probleme.

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Berlin Depesche Nr. 102

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Verkehrsweichenstellungen

Bundesverkehrswegeplan 2030, Haushalt, ÖPNV-Mittel und LKW-Maut

In den vergangenen Wochen hat der Bundestag wichtige verkehrspolitische Entscheidungen getroffen, von denen auch Köln profitieren wird.

Dazu gehören insbesondere die Verabschiedung

der Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030, des Bundeshalts 2017 mit einer deutlichen Erhöhung der Infrastrukturinvestitionen, der Gesetzesnovelle zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel und des Bundesfernstraßenmautgesetzes mit einer Ausweitung der LKW-Maut.

Zudem gab es eine Einigung zwischen dem Bund und den Ländern zur Fortführung der Gemeindeverkehrsfinanzierung.

Martin Dörmann, selbst Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Mit den vorgenannten Beschlüssen stärken wir Mobilität in Deutschland nachhaltig. Die SPD-Bundestagsfraktion hat zu allen Punkten stets erfolgreich darauf gedrungen, dass ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, um eine zukunftssichere Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten.“

Überblick zu den wichtigsten Beschlüssen:

Bundesverkehrswegeplan 2030: Rekordinvestitionen des Bundes

Am 2. Dezember wurden die Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan im Bundestag abschließend beraten und beschlossen.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 sieht Investitionen des Bundes in Höhe von über 270 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 in die Verkehrsinfrastruktur vor. Dabei gilt: Erhalt hat Vorrang vor Neu- und Ausbau. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Engpassbeseitigung.

Es entfallen auf den Verkehrsträger Straße 49,3 Prozent, auf die Schiene 41,6 Prozent und auf die Wasserstraße 9,1 Prozent.

Es braucht einen raschen und gezielten Ausbau der überlasteten Knoten und Engpässe. Maßnahmen mit unanfechtbarem Baurecht und mit einer großräumigen Bedeutung sollen absoluten Vorrang bekommen, damit schnell Entlastung im ganzen Netz geschaffen werden kann. Das Ergebnis soll ein zuverlässiges Netz mit ausreichend und leistungsstarken Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern sein, um die Potenziale des kombinierten Verkehrs stärker zu nutzen und den Verkehr auch ökologisch nachhaltiger zu gestalten.

Die meisten Investitionen bis 2030 sollen in den Erhalt fließen. Für den Erhalt bestehender Brücken und Verkehrswege sind im neuen Plan rund 142 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist weitaus mehr, als in den vergangenen Jahren in das bestehende Verkehrsnetz geflossen ist.

Bis 2030 soll mit 18,3 Milliarden Euro für Aus- und Neubauvorhaben der umweltfreundliche Personen- und Güterverkehr auf der Schiene gestärkt werden. Damit ist der Anteil der Schienenprojekte im Vergleich zum ersten Entwurf des BVWP vom März dieses Jahres gestiegen – womit auch stärker auf den Klimaschutz geachtet wird. Der neue Bundesverkehrswegeplan baut dem Verkehrswachstum nicht einfach hinterher. Das Gesamtvolumen aller wichtigsten Projekte entspricht einem realistischen und ehrlich gerechneten Finanzrahmen für die kommenden fünfzehn Jahre.

NRW profitiert besonders

Der durch die Bundesregierung beschlossene Bundesverkehrswegeplan eröffnet gerade dem Land Nordrhein-Westfalen gute Perspektiven für mehr Mobilität für Menschen und Waren. Für NRW ist es das größte Anti-Stau-Programm, das NRW je erlebt hat. NRW bekommt 37,4 % aller Sofortmaßnahmen zur Staubeseitigung, die bundesweit finanziert werden.

Für NRW gibt es mit dem BVWP eine ganze Reihe von guten Nachrichten, wie zum Beispiel die Realisierung des Rhein-Ruhr-Express oder den Ausbau vieler Autobahnkreuze. Im Berliner Verkehrsministerium wurde Nordrhein-Westfalens überregionale Bedeutung als Transitland endlich anerkannt. Rund 40 Prozent der Projekte in der wichtigsten Kategorie VB-E („Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“) finden sich in NRW.

Vor allem im Straßenbaubereich hat der Bund praktisch alle Staustellen und Engpässe, die NRW gemeldet hatte, aufgenommen. Auch Maßnahmen außerhalb der Ballungsräume sind hinlänglich berücksichtigt.

Im Bereich Schiene werden mehr als 1,7 Milliarden Euro für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) eingeplant. Die Maßnahme steht im „Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung“. Damit zählt der RRX zu einem von bundesweit sechs Projekten, die bis 2030 prioritär verwirklicht werden sollen.

Viele Kölner Projekte wurden priorisiert

Der Bundesverkehrswegeplan enthält für Köln wichtige Verkehrsprojekte in der obersten Kategorie. So werden die Fahrstreifen mehrerer Autobahnen in und um Köln herum erweitert und Autobahnkreuze ausgebaut. Die Ortsumgehungen in Meschenich und Hürth-Hermülheim werden ebenfalls als vordringlicher Bedarf eingestuft. Gleiches gilt für die geplante neue südliche Rheinbrücke Köln-Godorf-Niederkassel und im Bereich Schiene für den Bahnknoten Köln.

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 priorisierte Straßenprojekte in Köln und der Region: A3 Kreuz Leverkusen – Kreuz Hilden: Engpassbeseitigung, A3 Anschluss Königsforst – Heumarer Dreieck: Erweiterung auf 8 Fahrstreifen, A4/A555 Ausbau Autobahnkreuz Köln-Süd, A4 Kreuz Köln Süd – Kreuz Gremberg: Erweiterung auf 8 Fahrstreifen, A4 Kreuz Köln-Ost – Anschluss Moitzfeld: Erweiterung auf 6 Fahrstreifen, A57 Kreuz Köln-Nord – Dreieck Neuss-Süd: Erweiterung auf 6 Fahrstreifen, A59 Dreieck Sankt Augustin-West – Dreieck-Porz, A61/A4 Dreieck Erfttal – Kreuz Köln West: Engpassbeseitigung, A 559 Dreieck Porz – Kreuz-Gremberg: Erweiterung auf 6 Fahrstreifen, B51 Ortsumgehung Köln/Meschenich, B265 Ortsumgehung Liblar/ Hürth-Hermülheim, Rheinbrücke Köln-Godorf-Niederkassel.

Für den Bahnknoten Köln wurde von der Bundesregierung bestätigt, dass es sich wegen des hier bestehenden Engpasses um ein zentrales Ausbauprojekt handelt. Der Großknoten wurde erstmals in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Die DB Netz AG und der Nahverkehr Rheinland haben in Zusammenarbeit mit dem Landesverkehrsministerium NRW ein Gesamtkonzept mit mehreren Einzelmaßnahmen vorgelegt. Die Bundesregierung plant, unmittelbar nach dem endgültigen Beschluss des Ausbaugesetzes eine diesbezügliche Kostenstudie in Auftrag zu geben und das im rechtsrheinischen Bereich bestehende Baurecht unverzüglich umzusetzen.

Letzte Änderungen zum Bundesverkehrswegeplan, von denen Köln profitiert

Nach den Beratungen und öffentlichen Anhörungen des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungsanträge zu den diesbezüglichen Ausbaugesetzen verständigt.

Für Köln wurde die umfangreiche Projektliste im Bereich Straße bestätigt. Bei den Schienenprojekten konnten noch zwei positive Änderungen verabredet werden:

Im vordringlichen Bedarf ist beim Rhein-Ruhr-Express nun auch ein Halt in Köln-Mülheim ausdrücklich aufgenommen worden. Die Realisierung soll im Rahmen des Betriebsprogramms der Aufgabenträger erfolgen. Zur laufenden Nummer 17 des Vordringlichen Bedarfs (Rhein-Ruhr-Express [RRX]: Köln – Düsseldorf – Dortmund / Münster) wird die Fußnote „mit Halt Köln-Mühlheim ohne Infrastrukturausbau laut Betriebsprogramm der Aufgabenträger“ eingefügt.

Bislang war kein RRX-Halt in Köln-Mülheim vorgesehen, obwohl gerade hierfür ein großer Bedarf besteht. Seitens der Bundesregierung wurde darauf hingewiesen, dass ein zusätzlicher sog. „Systemhalt“ dazu führen könnte, dass dessen Mehrkosten in den Kosten-Nutzen-Faktor eingerechnet würden. Damit bestünde die Gefahr, dass die Gesamtmaßnahme unter den aus Kosten und Nutzen gebildeten, notwendigen Faktor 1 fallen könnte. Die entstehenden Zusatzkosten zur Ertüchtigung des Bahnhofsumfeldes sind jedoch vergleichsweise überschaubar und müssen nicht zwingend vom Bund getragen werden. Sie blieben damit für den Kosten-Nutzen-Faktor neutral. Entscheidend ist, dass der Halt tatsächlich kommt. Demnächst wird hierzu eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, die von der Stadt Köln und dem Nahverkehr Rheinland in Auftrag gegeben wurde. Dann lassen sich auch die notwendigen Mehrkosten klären.

Nach Erkenntnissen der Gutachter wäre ein Systemhalt in Köln-Mülheim ohne negative Auswirkungen auf die durchfahrenden Fahrgäste unter Wegfall einer entsprechenden Zahl von Halten in Leverkusen Mitte zu realisieren. Damit entstünde an beiden Orten ein dem heutigen Zustand vergleichbares Angebot mit zwei Halten des schnellen Regionalverkehrs pro Stunde und Richtung (zuzüglich S-Bahn-Verkehr). Eine solche alternierende Haltepolitik wäre hinsichtlich der betrieblichen Machbarkeit noch zu prüfen und läge in der Zuständigkeit der SPNV-Aufgabenträger.

Mit der oben dargestellten Lösung ist auch nach Ansicht der Bundesregierung die zentrale Voraussetzung für den Halt in Mülheim geschaffen worden.

Neu aufgenommen wurde zudem die Erweiterung der Voruntersuchung zum Bahnknoten Köln um eine neue Schienenbrücke Köln-Godorf/Niederkasssel. Durch diese – bislang nicht vorgesehene – Aufnahme der Schienenquerung Köln/Brühl-Köln/Porz-Wahn in den „Potenziellen Bedarf“ der Schienenprojekte wird eine Prüfung und bei positiven Ergebnis eine Realisierung der Brücke möglich. Es besteht somit Offenheit für eine weitere Schienenbrücke über den Rhein.

Bundeshaushalt 2017: deutliche Steigerung der Infrastrukturmittel

Am 25. November wurde der Verkehrsetat des Bundes für 2017 beschlossen. Die Investitionslinie alleine für die Verkehrsinfrastruktur steigt damit von zehn Milliarden Euro im Jahr 2014 auf fast 13 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Einen Schwerpunkt setzen wir dabei auf den Erhalt bestehender Verkehrswege. Zudem werden die Verkehrssicherheit gestärkt, die Luftverkehrswirtschaft entlastet und Radschnellwege gefördert.

Die deutsche Luftverkehrswirtschaft sieht sich im internationalen Vergleich mit enormen Belastungen konfrontiert. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrsstandortes entlasten wir diesen Sektor um einen dreistelligen Millionenbetrag. Dies wird im Haushalt zum Beispiel durch Senkung der Flugsicherungsgebühren umgesetzt.

Erstmals fördert der Bund den Bau von Radschnellwegen. Damit werden neben den bereits bestehenden Mitteln von gut 100 Millionen Euro für den Radwegebau nun 2017 zusätzliche 25 Millionen Euro bereitgestellt. Dies ist der Startschuss für den Einstieg in den systematischen Aufbau eines Radschnellwegenetzes. Damit entlasten wir Umwelt und Straßen. Radschnellwege sind unter anderem für Berufspendelnde besonders attraktiv.

Erhöhung der Regionalisierungsmittel (ÖPNV)

Der Bundestag hat am 10. November den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes angenommen.

Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes, der vor allem zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verwendet werden soll. Diese Regionalisierungsmittel von bisher 7,3 Milliarden Euro wurden auf 8,0 Milliarden Euro erhöht. Nunmehr wird nach der Einigung mit den Bundesländern der Betrag um 200 Millionen in diesem Jahr von acht Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöht. Ab 2017 bis 2031 wird dieser Betrag dann jährlich um 1,8 Prozent steigen. Somit ergibt sich eine Gesamterhöhung der Regionalisierungsmittel um 900 Millionen Euro.

Dies ist ein großer Erfolg, der zu mehr Nahverkehr auf der Schiene verhilft. Mit der neuen Regelung, die auch eine sachgerechtere Verteilung unter den Ländern enthält, wird ein wichtiger Schritt zu einer zukunftssicheren Lösung getan. Damit gibt es Aufwuchs um mehr als zwölf Prozent gegenüber dem alten Regionalisierungsgesetz. Dieser Mittelaufwuchs finanziert das hohe Niveau von Bestellungen und Leistungen und die benötigten Investitionen in die Infrastruktur.

Die Regionalisierungsmittel des Bundes decken fast drei Viertel der Gesamtkosten des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs. Die Bundesländer haben mit einem neuen, sachgerechteren Verteilschlüssel die Grundlage geschaffen, um in Ost und West schrittweise bis 2030 die bisherige Schieflage zwischen einzelnen Ländern zu beseitigen. Dieser „Kieler Schlüssel“ bietet auf der Grundlage von Einwohnerzahlen und Zugkilometern ein besseres Abbild der tatsächlichen Bedarfslage. Davon profitiert insbesondere NRW. Die östlichen Bundesländer und das Saarland erhalten nach einem gesonderten Verteilschlüssel 200 Millionen Euro vom Gesamtbetrag, um die strukturellen Defizite ihrer Schienenverkehrsinfrastruktur abmildern zu helfen.

Der größte Teil, 40 Prozent, der Regionalisierungsmittel wird für die Kosten der Nutzung von Schienenwegen und Bahnhöfen aufgewendet. Im kürzlich verabschiedeten Eisenbahnregulierungsgesetz haben wir deshalb Vorkehrungen getroffen, um mit einer gedeckelten Teuerungsrate den unkontrollierten Anstieg dieser Trassenpreise kurzfristig auszuschließen. Nur eine wirksame Regulierung kann sicherstellen, dass die Regionalisierungsmittel zweckgerecht verwendet werden können.

Mehreinnahmen durch Ausweitung der LKW-Maut auf Bundesfernstraßen

Am 1. Dezember hat der Bundestag die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab Mitte 2018 beschlossen. Insgesamt kommen rund 40.000 mautpflichtige Straßenkilometer hinzu. Dadurch sollen jährlich bis zu zwei Milliarden Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen fließen. Abgezogen davon werden noch die Betriebskosten, etwa für die Kontrollbrücken.

Bisher wird die Nutzungsgebühr für Lkw ab 7,5 Tonnen in Deutschland nur auf 13.000 Autobahn-Kilometern sowie auf 2300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen kassiert. Die jetzt beschlossene Reform sieht hingegen sogar die Möglichkeit vor, die Mautpflicht auch auf kleinere Landesstraßen auszudehnen, um eventuellen Maut-Ausweichverkehr zu unterbinden.

Von der Ausweitung der Lkw-Maut sollen auch die Bundesländer profitieren: Bisher gehen die Einnahmen von zuletzt rund 4,5 Milliarden Euro allein an den Bund. Da jedoch etwa acht Prozent des Netzes – vor allem Ortsdurchfahrten – nicht in der Bundeszuständigkeit liegen, sollen die dort erzielten Einnahmen an die jeweiligen Länder ausgezahlt werden.

Fortführung Bundesprogramm Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG)

Durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.

Im Rahmen der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 wurde auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober beschlossen, das Bundesprogramm in Höhe von rund 333 Millionen Euro jährlich dauerhaft fortzuführen.

Ergänzender Hinweis: Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erhalten die Länder erhebliche zusätzliche Mittel in Höhe 9,5 Milliarden Euro ab 2019 jährlich zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass Gelder, die für die Gemeindeverkehrsfinanzierung bislang über das Entflechtungsgesetz an die Länder fließen, ab 2019 nicht mehr zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Somit läuft dieses Programm – im Gegensatz zum o. g. GVFG – 2019 aus. Hierfür müssen die einzelnen Länder jetzt Anschlussregeln finden. Darauf muss seitens der Kommunen geachtet werden

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Populismus entgegentreten

Standpunkt aus Berlin Depesche Nr. 102 (Dezember 2016)

In Zeiten großer Verunsicherung und Spannungen suchen viele Menschen nach einfachen Antworten und einem Frustventil. Das ist vordergründig verständlich – und zugleich kontraproduktiv. In einer komplexen Welt bringt Populismus keine Lösungen sondern verschärft Gegensätze und Probleme.

Es ist zu viel Wut in dieser Welt! Brexit-Befürworter sind wütend auf die EU. Trump-Wähler auf das „Establishment“. AfD- und Pegida-Anhänger auf etablierte Parteien. Erdogan auf seine Kritiker. Putin auf die NATO. Islamisten auf die freie westliche Welt.

Stimmungen statt Fakten beherrschen die politischen Debatten. Vermeintliche Sündenböcke werden gesucht und gefunden. Und so manche Autokraten stellen die eigene Macht vor dem Wohle der Gesellschaften. Werte, für die der Westen steht, geraten dabei unter zunehmenden Druck: internationale Zusammenarbeit, individuelle Freiheit, Toleranz und Solidarität.

Neben die Wut gesellt sich tiefe Verunsicherung darüber, ob wir vor einer guten Zukunft stehen. Terroristische Anschläge, kriegerische Konflikte und hohe Flüchtlingszahlen haben im vergangenen Jahr entscheidend dazu beigetragen. Hinzu kommen Globalisierung und Digitalisierung als langfristige Trends, die gesellschaftliche Entwicklungen immer dynamischer beeinflussen und beschleunigen. Euro- und Finanzkrise sind zwar in ruhigerem Fahrwasser, aber immer noch nicht endgültig überwunden. Das alles löst Sorgen aus, die nachvollziehbar und oftmals ja auch berechtigt sind.

Die globalen Trends für die Zukunft sind meist ambivalent. Automatisierung birgt riesige Chancen auf ein leichteres Leben und neue Arbeitsplätze, gefährdet aber auch bestimmte Jobs – und niemand kann garantieren, dass die Bilanz in jedem einzelnen Bereich positiv ist. Der weltweite Handel und die globale Kommunikation sind Impulsgeber für wirtschaftlichen Wohlstand und Freiheit – rufen aber auch Besorgnisse vor einer Ãœbermacht großer Konzerne gegenüber dem Primat der Politik hervor. Und die Entwicklung der Europäischen Union ist tief besorgniserregend. All diesen Zweifeln muss man sich stellen – und aktiv daran arbeiten, Dinge zu gestalten und positive Impulse zu setzen.

Populisten machen sich Verunsicherung über die Zukunft zu Nutze. Dabei gerieren sie sich in frecher Anmaßung als Vertreter „des Volkes“. Doch das sind sie nicht. Und sie bieten keine Lösungen, sondern wollen auf einer Woge der Emotionalisierung erfolgreich sein – oft an Fakten vorbei.

In Deutschland ist allerdings keineswegs ausgemacht, dass der Populismus dauerhaft erfolgreich sein wird. Zunächst nur eine Momentaufnahme, aber doch bemerkenswert: Im aktuellen Politibarometer vom 9. Dezember kommen Union und SPD bei der Stimmungslage (noch nicht gewichtet) auf zusammen 65 Prozent. Das sind nur rund 2 Prozentpunkte weniger als bei der Bundestagswahl. Und innerhalb weniger Wochen verlor die AfD 3 Prozentpunkte.

Noch ist völlig ungewiss, wie die Bundestagswahl ausgeht. Stimmungen sind wechselhaft und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Etwa wie die Integration von Flüchtlingen nach und nach gelingt, wie viele noch hinzukommen, welche politischen Entwicklungen in Europa und im Nahen Osten stattfinden oder ob neue Anschläge weitere Schockwellen aussenden. Entscheidend ist auch, wie wir in Deutschland die politische Debatte führen.

Die Antwort auf Populismus muss zwei Fehler vermeiden: Verunsicherung und Probleme zu leugnen Рund falschen Parolen von Populisten hinterherzulaufen. Es darf keine Fixierung auf sie geben. Stattdessen sind gefragt: L̦sungskompetenz und sozialdemokratische Antworten.

Die SPD steht für eine Politik, die Menschen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärkt. Durch eine Flüchtlingspolitik, die Integration ermöglicht und die Integrationsfähigkeit wahrt. Durch eine Bildungspolitik, die Chancengerechtigkeit herstellt. Durch eine moderne Gleichstellungs- und Familienpolitik. Durch mehr Gerechtigkeit bei Steuern und der sozialen Absicherung. Und auch durch Verbesserungen bei der öffentlichen Sicherheit.

Der populistischen Verführung müssen wir konsequent entgegentreten. Wenn es gelingt, den politischen Diskurs über Argumente und Ziele statt über Verunsicherung und Stimmungen zu führen, wäre schon viel gewonnen.

 

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Diskussion zum Thema „Bezahlbares Wohnen in der Metropole“

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Diskussionsveranstaltung mit Michael Groß, MdB ( wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion)

Donnerstag, 8. Dezember 2016, 18:30 Uhr

Bürgerhaus Kalk, im Kinderhaus, Kalk-Mülheimer Str. 58, 51103 Köln

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Zum 60. Bestehen des Deutschen Presserates, das heute mit einem Empfang unter anderem mit Bundespräsident Joachim Gauck gefeiert wird, betont die SPD-Bundestagsfraktion die Verantwortung der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse im Zeitalter der Digitalisierung und die Wichtigkeit eines öffentlichen Diskurses zur Rolle der Medien.

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Bundeseinheitlicher Presseausweis bringt Klarheit

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