In der gestrigen Sitzung der 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin einigten sich Bund und Länder darauf, bislang noch vor allem vom Rundfunk genutzte Funkfrequenzen im 700 MHz-Band für mobile Breitbandnutzung zur Verfügung zu stellen. Die Erlöse aus der für 2015 geplanten Vergabe der sog. „Digitalen Dividende II“ sollen dem Breitbandausbau zugutekommen. Dieser nationale Konsens ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung unseres Ziels, einen flächendeckenden Ausbau von Hochleistungsnetzen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 zu ermöglichen.
„Mit der gestrigen Einigung von Bund und Ländern ist der Weg frei für eine zügige Nutzung der 700-MHz-Frequenzen für mobile Breitbandanwendungen. Die hälftige Teilung der Erlöse aus der Frequenzversteigerung ist ein guter Kompromiss, der es Bund und Ländern gleichermaßen ermöglicht, notwendige und passgenaue Förderstrukturen für den Breitbandausbau in allen Regionen von Deutschland zu entwickeln.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, bereits bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2016 eine Mindestsumme von einer Milliarde Euro für die Breitbandförderung des Bundes einzuplanen, um hierdurch zusätzliche private Investitionen und auch beim Ausbau des Festnetzes einen großen Sprung nach vorne zu ermöglichen.
Mit der Richtungsentscheidung zur Vergabe der „Digitalen Dividende 2“ wurde nun eine wichtige Grundlage geschaffen, die Breitbandversorgung mit hohen Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 flächendeckend auszubauen. Detailfragen des weiteren Vergabeverfahrens können jetzt zügig geklärt werden, insbesondere die konkreten Ausbauverpflichtungen. Dabei wird zu prüfen sein, ob die bisher von der Bundesnetzagentur angedachten Auflagen im Hinblick auf die angestrebten Ausbauziele weiter präzisiert werden können.
Für die SPD-Bundestagsfraktion war zudem sehr wichtig, dass bei der Umwidmung der Frequenzen auch die Interessen von Nutzern drahtloser Produktionsmittel wie beispielsweise Kultureinrichtungen gewahrt werden, insbesondere durch die Berücksichtigung von Umstellungskosten und die Zurverfügungstellung von ausreichendem Ersatzspektrum.“