Der gesamte Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zum Download (Drs. 17/8454):

A. Problem

Am 19. Dezember 2009 trat eine Änderung der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der elektronischen Kommunikation – die sogenannte E-Privacy-Richtlinie – (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37) in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Regelungen zu erlassen, die Anbietern von Telemediendiensten das Speichern von Informationen auf Computern der Nutzer durch sogenannte Cookies in der Regel nur erlauben, wenn die Nutzer zuvor eingewilligt haben.

Die Vorschriften des Telemediengesetzes entsprechen dieser Vorgabe nicht. Die Richtlinie hätte bis zum 25. Mai 2011 umgesetzt werden müssen. Diese Umsetzung erfolgt durch den vorliegenden Gesetzentwurf.

B. Lösung

Das Setzen von sogenannten Cookies wird in der Regel unter Einwilligungsvor- behalt gestellt.
Die bis spätestens Mai 2011 unionsrechtlich gebotene Umsetzung des Einwilligungsvorbehalts beim Setzen von Cookies hat nunmehr unverzüglich zu erfolgen. Weitere Schritte hin zu einer umfassenden Überarbeitung des Telemediengesetzes müssen folgen.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

Keine.